Zurechnung von Vertrauen bei Aktiengesellschaft
Zurechnung von Vertrauen bei Aktiengesellschaft
Zurechnung von Vertrauen bei Aktiengesellschaft
1. Sachverhalt
Ein Landwirt kaufte von seinem langjährigen Geschäftspartner jeweils Ferkel zur Mast und verkaufte ihm diese anschliessend wieder zurück. Im November 2006 übertrug der Landwirt das Land an seine beiden Söhne, welche ihm dieses in den Jahren 2007 bis 2011 zur Verfügung stellten (A.a).
Von einer ausstehenden Schuld aus dem Schweinehandel bildete ein Betrag von CHF 426'000 Gegenstand verschiedener Gerichtsverfahren (vgl. BGer 4A_513/2015 vom 13. April 2016 und ius.focus 6/2016 Nr. 148; BGer 4A_253/2017 vom 18. Juni 2018 und ius.focus 8/2018 Nr. 195). Umstritten war, ob die Söhne aufgrund einer einfachen Gesellschaft solidarisch hafteten, was die Gerichte bejahten. Der Geschäftspartner durfte aufgrund des Verhaltens der Söhne in gutem Glauben davon ausgehen, dass die Söhne mit ihrem Vater eine einfache Gesellschaft bildeten (A.b und E. 3).
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