Suspendierte Mitgliedschaftsrechte wegen versäumter Meldepflicht
Suspendierte Mitgliedschaftsrechte wegen versäumter Meldepflicht
Suspendierte Mitgliedschaftsrechte wegen versäumter Meldepflicht
Sachverhalt
Zwei Gesellschafter einer GmbH verlangten am 30. April 2021 beim Gericht die Einberufung einer ausserordentlichen Gesellschafterversammlung. Mit Verfügung vom 8. Februar 2022 wurde die GmbH vom Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe zur Durchführung einer ausserordentlichen Generalversammlung mit bestimmten Traktanden und Beschlussanträgen innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung der Verfügung verpflichtet. Für den Unterlassungsfall wurde ein Notar bezeichnet und mit der Einberufung, Durchführung sowie der Protokollierung der Versammlung beauftragt.
Die GmbH erhob beim Kantonsgericht Schwyz Berufung und verlangte die Aufhebung der Verfügung. Das Kantonsgericht Schwyz trat auf die Berufung nicht ein und wies auf die Pflicht zur Durchführung der ausserordentlichen Gesellschafterversammlung innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung der Nichteintretensverfügung hin (Verfügung des Kantonsgerichts Schwyz vom 23. November 2022 [ZK 2022 11]).
Vor Bundesgericht beantragt die GmbH die Aufhebung der Verfügung des Kantonsgerichts sowie das Nichteintreten auf das Gesuch der beiden Gesellschafter.
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