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Missbräuchliche Beschränkung von Minderheitsrechten

Missbräuchliche Beschränkung von Minderheitsrechten

Jurisprudence
Gesellschaftsrecht
Aktiengesellschaft (AG)

Missbräuchliche Beschränkung von Minderheitsrechten

1. Sachverhalt

Zwischen einer langjährigen Minderheits- (22,66%) und der im Jahr 2016 dazugestossenen Mehrheitsaktionärin (69,39%) einer Beteiligungsgesellschaft im Bereich Spitalpflege kam es zu Konflikten. Die Minderheitsaktionärin hatte ihre B-Aktien im damaligen Nennwert von je CHF 13'000, insgesamt CHF 2,21 Mio., anlässlich einer im Jahr 1983 durchgeführten Kapitalerhöhung erworben. Zuvor betrug das Aktienkapital CHF 290'000, wobei die bisherigen Aktien mit einem Nennwert von je CHF 500 breit gestreut waren. Bei dieser Gelegenheit wurde der Minderheitsaktionärin statutarisch das Recht auf 4 von 11 Verwaltungsratsmitgliedern eingeräumt. 15 Jahre später wurden die Verwaltungsratsmitglieder auf 12 erhöht (A.b).

Anlässlich der ordentlichen Generalversammlung vom April 2018 wurden lediglich zwei der durch die Minderheitsaktionärin vorgeschlagenen vier Verwaltungsratsmitglieder gewählt. Im Mai 2019 wurde die Wahl der drei vorgeschlagenen Mitglieder verweigert. Die Anfechtung dieser beiden Generalversammlungsbeschlüsse ist noch hängig (A.c).

iusNet GR 28.09.2023

 

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