Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung einer Sonderuntersuchung
Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung einer Sonderuntersuchung
Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung einer Sonderuntersuchung
1. Sachverhalt
a) Strittige Transaktion
Gemäss einem Sale and Contribution Agreement vom 14. August 2020 (der «Kaufvertrag») veräusserte eine Schweizer Aktiengesellschaft unter anderem gewisse ihrer sich in Entwicklung befindlichen Softwareprodukte sowie diverse Beteiligungen an Untergesellschaften. Der Kaufpreis betrug gestützt auf ein Bewertungsgutachten USD 46,6 Mio. (A.b).
Der Gründer, Mehrheitsaktionär mit rund 70% und Verwaltungsratspräsident der Gesellschaft (der «Mehrheitsaktionär») ist mit 52,5% an der US-amerikanischen Käuferin beteiligt. Der Kaufpreis wurde getilgt, indem die Käuferin eine ihr vom Mehrheitsaktionär abgetretene Darlehensforderung von USD 39,1 Mio. gegen die Gesellschaft zur Verrechnung brachte und der Gesellschaft eine 10%-Beteiligung an der Käuferin einräumte. Im Zuge der Transaktion legte eine US-amerikanische Grossbank ihr Blockchaingeschäft in die Käuferin ein und erhielt dafür ebenfalls eine 10%-Beteiligung (A.b).
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.