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Erstreckung der Verlustverrechnung

Erstreckung der Verlustverrechnung

Législation
Gesellschaftsrecht

Erstreckung der Verlustverrechnung

Am 28. Juni 2023 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung bis zum 19. Oktober 2023 eröffnet für die Ausdehnung der Zeitperiode, in welcher Unternehmen frühere Verluste mit Gewinnen der folgenden Geschäftsjahre verrechnen können. Vorgeschlagen wird eine Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode von sieben Jahren auf zehn Geschäftsjahre für Verluste ab der Steuerperiode 2020 (erwartetes Inkrafttreten bis spätestens Anfang 2028). Es sind wie bisher zuerst diejenigen Verluste vom Reingewinn abzuziehen, welche in den zeitlich am weitesten zurückliegenden Geschäftsjahren entstanden sind.

Hintergrund ist die – durch den Bundesrat ursprünglich abgelehnte – Motion WAK-N 21.3001 («Möglichkeit zur Verlustverrechnung auf zehn Jahre erstrecken», Link). Angestrebt wird insbesondere eine steuerliche Entlastung von Unternehmen, welche unter der Corona-Pandemie gelitten haben. Die verlängerte Verlustverrechnung soll die Erholung der betroffenen Unternehmen erleichtern und den Wiederaufbau des Geschäfts unterstützen.

iusNet GR 27.07.2023

 

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