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Überschuldungsanzeige

Keine Haftung des Verwaltungsrats aufgrund verspäteter Überschuldungsanzeige

Éclairages
Aktiengesellschaft (AG)
Eine Gläubigerin der Aktiengesellschaft erhob im Konkurs der Gesellschaft eine Verantwortlichkeitsklage gegen das geschäftsführende Verwaltungsratsmitglied auf Ersatz des Gesellschaftsschadens. Die Klage wurde im Wesentlichen damit begründet, die Überschuldungsanzeige sei nicht rechtzeitig erfolgt. Das Bundesgericht lehnt die Haftung des Verwaltungsratsmitglieds ab.
Valentin Jentsch
Chantale Beck
iusNet GR 24.11.2022