Antragsrecht

Antragsrecht auch bei schriftlicher Generalversammlung nach COVID-19-Gesetzgebung

Éclairages
Gesellschaftsrecht
Aktiengesellschaft (AG)

Kommentierung von BGer 4A_380/2022 (= BGE 149 III 1)

Eine Gesellschaft führte eine schriftliche Generalversammlung unter der COVID-19-Gesetzgebung durch und versandte hierzu an ihr Aktionariat Abstimmungsunterlagen. Eine Aktionärin wandte sich an den Verwaltungsrat und stellte Anträge, über die der Verwaltungsrat nicht abstimmen liess. Dies erachtete das Bundesgericht als unzulässig. Die Urteilsbesprechung behandelt das Antragsrecht im Rahmen schriftlicher Generalversammlungen.
Oliver Dreyer
iusNet GR 30.03.2023

Antragsrecht auch bei schriftlicher Generalversammlung nach COVID-19-Gesetzgebung

Jurisprudence
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_380/2022 (= BGE 149 III 1)

Eine Gesellschaft führte eine schriftliche Generalversammlung unter der COVID-19-Gesetzgebung durch und versandte hierzu an ihr Aktionariat Abstimmungsunterlagen. Eine Aktionärin wandte sich an den Verwaltungsrat und stellte Anträge. Der Verwaltungsrat brachte diese nicht zur Abstimmung. Dies erachtete das Bundesgericht als unzulässig.
iusNet GR 30.03.2023