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indirekte Beteiligungsverhältnisse

Keine erleichterte Fusion bei indirekten Beteiligungsverhältnissen

Jurisprudence
Aktiengesellschaft (AG)
Fusionsgesetz
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Zusammenfassung von BGer 4A_110/2022, Publikation vorgesehen

Eine erleichterte Fusion gemäss Art. 23 Abs. 1 lit. b FusG setzt voraus, dass der Rechtsträger, die natürliche Person oder die gesetzlich beziehungsweise vertraglich verbundene Personengruppe die (Stimmrechts-)Anteile der an der Fusion beteiligten Gesellschaften direkt besitzt. Daran fehlt es bei indirekten Beteiligungsverhältnissen.
iusNet GR 29.09.2022