Das Eidgenössische Handelsregisteramt widmet sich in der Praxismitteilung EHRA 1/24 nochmals diversen Fragen im Zusammenhang mit der Aktienrechtsrevision. Behandelt werden insbesondere der schriftliche Generalversammlungsbeschluss, die Erhöhung aus bedingtem Kapital mittels Verrechnung sowie die bei einem Kapitalband erforderlichen Angaben.