Am 1. Januar 2025 tritt die Vorlage zur Bekämpfung missbräuchlicher Konkurse in Kraft. Die neuen Vorschriften wirken sich auch auf das Gesellschaftsrecht und die Handelsregisterverordnung aus. Ebenso weist die revidierte Zivilprozessordnung gewisse Berührungspunkte zum Gesellschaftsrecht auf. Der Beitrag fasst die anstehenden Änderungen zusammen.