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Organisationsreglement

Einleitung eines Strafverfahrens in Verletzung des Organisationsreglements

Jurisprudence
Aktiengesellschaft (AG)
Im Aussenverhältnis ist grundsätzlich das Vertretungsrecht gemäss Handelsregistereintrag massgeblich, ungeachtet etwaiger Beschränkungen aufgrund des Organisationsreglements. Die von zwei Zeichnungsberechtigten veranlasste Verfahrenseinleitung ist gültig, auch wenn das Organisationsreglement einen einstimmigen Verwaltungsratsbeschluss verlangt.
iusNet GR 30.05.2024