Die Praxismitteilung EHRA 1/23 behandelt unter dem revidierten Aktienrecht den maximalen Betrag bei Kapitalveränderungen, die Statutenbestimmung für Generalversammlungen im Ausland und für virtuelle Generalversammlungen, den Beleg bei schriftlichen Generalversammlungen sowie den Publikationstext bei Sacheinlagen mit einer weiteren Gegenleistung der Gesellschaft.