Der Beitrag erörtert anhand zweier Praxisbeispiele, inwiefern Kapitalgesellschaften bei einem Crowdinvesting der Prospektpflicht gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz unterstehen. Zumeist wird trotz eines öffentlichen Angebots kein Prospekt zu veröffentlichen sein, weil ein Ausnahmetatbestand bejaht werden kann.