Rechtsmissbrauch

Missbräuchliche Beschränkung von Minderheitsrechten

Jurisprudence
Gesellschaftsrecht
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_416/2022

Der Generalversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft über eine Statutenänderung ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Beschluss sich nicht durch vernünftige wirtschaftliche Erwägungen rechtfertigen lässt, offensichtlich die Interessen der Minderheit beeinträchtigt und ohne Grund Sonderinteressen der Mehrheit bevorzugt.
iusNet GR 28.09.2023