Ein bei der Gesellschaftsgründung eingesetzter Revisionsexperte hat zu prüfen, ob die Sacheinlagen bilanzierungsfähig, frei übertragbar, frei verfügbar und verwertbar sind. Jede Prüfungshandlung ist zu dokumentieren. Schwerwiegende Pflichtverletzungen rechtfertigen auch ohne vorherige Androhung einen vorübergehenden Entzug der Zulassung.