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Transparenz juristischer Personen

Gesetz über die Transparenz juristischer Personen

Législation
Aktiengesellschaft (AG)

Verabschiedung der bundesrätlichen Botschaft

Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen verabschiedet. Wer als natürliche Person eine Gesellschaft direkt oder indirekt mit mindestens 25% des Kapitals oder der Stimmen kontrolliert, muss zwecks Geldwäschereibekämpfung in das vom Bundesamt für Justiz geführte, nicht öffentliche Transparenzregister eingetragen werden.
iusNet GR 30.05.2024

Gesetz über die Transparenz juristischer Personen

Législation
Gesellschaftsrecht

Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens

Das neue Gesetz über die Transparenz juristischer Personen verpflichtet juristische Personen des Schweizer Privatrechts und gewisse ausländische Rechtseinheiten zur Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen (ab einer 25%-Beteiligung) an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, welches ein nicht öffentliches Register führt.
iusNet GR 30.11.2023