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Rechnungslegung und Aktienkapital in Fremdwährung unter geltendem und neuem Recht

Rechnungslegung und Aktienkapital in Fremdwährung unter geltendem und neuem Recht

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Aktiengesellschaft (AG)
Rechnungslegung

Rechnungslegung und Aktienkapital in Fremdwährung unter geltendem und neuem Recht

Art. 621 Abs. 2 und 3 nOR zufolge dürfen ab dem 1. Januar 2023 Aktiengesellschaften ihr Aktienkapital neu in bestimmten ausländischen Währungen führen. Einleitend wird auf die Inkonsistenzen hingewiesen, die sich unter geltendem Recht daraus ergeben, dass die Rechnungslegung in einer ausländischen Währung geführt werden darf, während das Aktienkapital in Schweizer Franken geführt werden muss (I.). In der Folge werden die Voraussetzungen für die Führung des Aktienkapitals in ausländischer Währung erläutert (II./A.). Sodann befasst sich der Beitrag mit dem Vorgehen anlässlich der Neugründung und beim Wechsel der Währung (II./B. und C.) sowie mit der Rechtslage bei nachträglichem Wegfall der Voraussetzungen (II./D.).

Anmerkung: Der Verfasser vertritt ausschliesslich seine persönliche Ansicht.

I. Ausgangslage

Seit dem 1. Januar 2013 ist es möglich, dass Gesellschaften ihren Einzelabschluss in fremder, für die Geschäftstätigkeit wesentlicher Währung führen (Art. 957a Abs. 4 und Art. 958d Abs. 3 OR). Die für die Geschäftstätigkeit wesentliche Währung entspricht der funktionalen Währung, d.h. der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds des Unternehmens (...

iusNet GR 24.11.2022

 

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