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Vernehmlassung zur Verhinderung missbräuchlicher Konkurse

Vernehmlassung zur Verhinderung missbräuchlicher Konkurse

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Vernehmlassung zur Verhinderung missbräuchlicher Konkurse

1. Ausgangslage

Das Parlament hat am 18. März 2022 das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses verabschiedet (BBl 2022 702). Die Vernehmlassung zu den notwendigen Verordnungsänderungen wurde vom Bundesrat am 25. Januar 2023 eröffnet und dauert bis zum 5. Mai 2023. Sowohl die Gesetzesänderungen als auch die revidierten Verordnungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

2. Änderungen auf Gesetzesebene

Mit der Gesetzesrevision sollen Gläubigerinnen und Gläubiger besser vor missbräuchlichen Konkursen geschützt werden. Dabei werden Anpassungen in mehreren Gesetzen notwendig. So sind Änderungen im Obligationenrecht, im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz, im Strafgesetzbuch und im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vorgesehen. Die Referendumsfrist dazu ist am 7. Juli 2022 unbenutzt abgelaufen.

Auch das Gesellschaftsrecht ist von den Änderungen betroffen. So sind Aktienübertragungen bzw. Stammanteilsabtretungen bei überschuldeten Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit und ohne verwertbare Aktiven nichtig (Art. 684a Abs. 1 und 787a revOR).

iusNet GR 30.03.2023

 

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