iusNet-GR 3/2024
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[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account] Die für ein Immobilienprojekt getroffene Vereinbarung samt Aufteilung der Nettomieterträge ist entgegen der Auffassung der beteiligten Parteien als einfache Gesellschaft zu qualifizieren (BGer 4A_371/2023). In einem Strafverfahren wehrt sich der beschuldigte CEO mit dem Argument, dass das Vorgehen seiner früheren Arbeitgeberin gemäss Organisationsreglement einen einstimmigen Verwaltungsratsbeschluss erfordert hätte. Ob er damit Erfolg hat, ist der von Claudia Y. Roth erstellten Zusammenfassung des Urteils der II. strafrechtlichen Abteilung (BGer 7B_50/2024) zu entnehmen. Ein Verkäufer von Aktien hat für verletzte Zusicherungen einzustehen, sofern die Käuferin die haftungsbegründenden Umstände nicht gekannt hat, auch wenn sie in ihrer Funktion als Verwaltungsrätin davon Kenntnis hätte haben können oder müssen (BGer 4A_211/2023). |
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