iusNet-GR 6/2023
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[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account] Ein Begehren von Minderheitsaktionären, die Generalversammlung über den Verkauf wesentlicher Aktiven der Gesellschaft abstimmen zu lassen, darf nicht ohne Weiteres wegen Zweifeln an der Zuständigkeit der Generalversammlung abgelehnt werden. Denn bei einem Interessenkonflikt des Verwaltungsrats ist die Generalversammlung nicht offensichtlich unzuständig (BGer 4A_130/2023). In der gleichen Sache äussert sich das Bundesgericht zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer schädlichen Pflichtverletzung zwecks Durchsetzung einer Sonderuntersuchung bzw. -prüfung (BGer 4A_84/2023). |
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