Abtretung von Verantwortlichkeitsansprüchen im Konkurs
Abtretung von Verantwortlichkeitsansprüchen im Konkurs
Abtretung von Verantwortlichkeitsansprüchen im Konkurs
1. Sachverhalt
Eine polnische Gesellschaft («Gläubigerin») liess sich Forderungen einer insolventen Aktiengesellschaft («Gesellschaft») abtreten (Art. 260 SchKG). Es handelte sich um einen Rückerstattungsanspruch (Art. 678 Abs. 1 OR) gegen die Alleinaktionärin («Obergesellschaft») wegen unrechtmässig bezogener Dividenden und um Verantwortlichkeitsansprüche gegen das einzige Verwaltungsratsmitglied («Verwaltungsrat») (Art. 754 Abs. 1 OR) sowie gegen die Revisionsstelle (Art. 755 Abs. 1 OR). Die Gläubigerin war Inhaberin einer Forderung gegen die Gesellschaft in der Höhe von rund CHF 5 Mio. aufgrund eines Schiedsurteils. Im Konkurs der Gesellschaft meldete die Gläubigerin eine Forderung von knapp 6 Mio. im dritten Rang zur Kollokation an (A.).
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