Auflösung der Gesellschaft wegen fehlenden Vertreters mit Schweizer Wohnsitz
Auflösung der Gesellschaft wegen fehlenden Vertreters mit Schweizer Wohnsitz
Jurisprudence
Aktiengesellschaft (AG)
Auflösung der Gesellschaft wegen fehlenden Vertreters mit Schweizer Wohnsitz
Sachverhalt
Nach dem Ausscheiden eines Organs fehlte einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Wollerau (Kanton Schwyz) eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz (vgl. Art. 718 Abs. 4 OR). Die entsprechenden Aufforderungen seitens der Behörden blieben unerwidert:
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