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Bereinigungsverfahren bei Sonderuntersuchung

Bereinigungsverfahren bei Sonderuntersuchung

Jurisprudence
Aktiengesellschaft (AG)

Bereinigungsverfahren bei Sonderuntersuchung

1. Sachverhalt

Wegen des Verkaufs von Softwareprodukten und Beteiligungen durch eine Schweizer Aktiengesellschaft (die «Gesellschaft») an ein dem Mehrheitsaktionär und damals einzigen Verwaltungsrat nahestehendes US-amerikanisches Unternehmen verlangten rund 30 Minderheitsaktionäre, hauptsächlich (ehemalige) Mitarbeitende der Gesellschaft (die «Gesuchsteller»), beim Obergericht des Kantons Zug eine Sonderprüfung. Das Obergericht hiess das Gesuch am 5. Januar 2023 teilweise gut und ordnete die Einsetzung einer Sonderprüferin an. Die von der Gesellschaft dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesgericht abgewiesen (E. 1; BGer 4A_84/2023 vom 9. Oktober 2023; vgl. Beitrag iusNet GR vom 30. November 2023).

Die Sonderprüferin legte dem Obergericht am 15. Juli 2024 ihren Bericht vor. Dieser wurde der Gesellschaft mit Verfügung vom Folgetag zugestellt. Die Gesellschaft verlangte gestützt auf Art. 697e Abs. 2 aOR, dass vereinzelte Informationen, welche für das Untersuchungsergebnis nicht relevant seien, wegen überwiegender Interessen der Gesellschaft nicht offenzulegen seien (E. 1).

iusNet GR 28.11.2024

 

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