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Erfolglose Regressklage des belangten Verwaltungsrats

Erfolglose Regressklage des belangten Verwaltungsrats

Jurisprudence
Aktiengesellschaft (AG)

Erfolglose Regressklage des belangten Verwaltungsrats

Sachverhalt

Am 24. Februar 1999 wurde nach einer Überschuldungsanzeige des Verwaltungsrats der Konkurs über eine Bauunternehmung mit Sitz im Kanton Wallis eröffnet. Der mit der Gründung im Sommer 1995 befasste, ab dem Folgejahr bis kurz vor der Konkurseröffnung als Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft tätige Notar und Rechtsanwalt in Sitten wurde gestützt auf Art. 754 Abs. 1 OR wegen Konkursverschleppung zur Leistung von Schadenersatz in der Höhe von rund CHF 500’000 verpflichtet (Urteil des Bundesgerichts 4A_84/2013 vom 7. August 2013).

In der Folge versuchte der Verwaltungsrat, Rückgriff auf eine Bank und auf drei weitere Beteiligte zu nehmen (Art. 759 Abs. 3 OR). Die Vorinstanz wies die Klage ab (Urteil des Kantonsgerichts Wallis, II. Zivilrechtliche Abteilung, vom 20. Oktober 2022 [C 1 20 154]).

ius.Net GR 25.05.2023

 

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