Auskunftsrecht eines Kleinaktionärs hinsichtlich Dividendenausschüttung
Auskunftsrecht eines Kleinaktionärs hinsichtlich Dividendenausschüttung
Auskunftsrecht eines Kleinaktionärs hinsichtlich Dividendenausschüttung
1. Sachverhalt
Die Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG («Gesellschaft») mit Sitz in Wallisellen verfügt über ein Aktienkapital von CHF 95,6 Mio. Von den 764'837 Namenaktien werden 764'808 von der Obergesellschaft gehalten. Der Gesuchsteller ist im Besitz einer Aktie. Dank des Abschlusses einer Rückversicherung sank der Kapitalbedarf einer 100%igen Untergesellschaft, was eine ausserordentliche Dividende von CHF 300 Mio. ermöglichte. In der Folge schlug auch der Verwaltungsrat der Gesellschaft eine Dividende in dieser Höhe vor (A.a).
Hierzu wurde am 22. November 2022 eine ausserordentliche Generalversammlung abgehalten. Es nahmen einzig die Obergesellschaft und der Gesuchsteller teil. Letzterer stimmte gegen die Dividende. Bereits im Vorfeld der Generalversammlung hatte der Gesuchsteller per E-Mail Auskunft und Einsicht verlangt. Die Antwort fiel aus seiner Sicht unbefriedigend aus (A.b).
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