Rechtsvertretung einer Gesellschaft nach Widerruf der Vollmacht
Rechtsvertretung einer Gesellschaft nach Widerruf der Vollmacht
Rechtsvertretung einer Gesellschaft nach Widerruf der Vollmacht
1. Sachverhalt
Rechtsanwalt Dieter Troxler («Anwalt») führte am Samstag, 19. September 2020 um 7.00 Uhr in seinen Büroräumlichkeiten in Liestal die ordentliche Generalversammlung für eine im Jahr 1997 errichtete, im Textilbereich tätige Aktiengesellschaft durch (A.; ergänzt anhand des vorinstanzlichen Urteils, A.). Der Mehrheitsaktionär und einzige Verwaltungsrat der Gesellschaft («Verwaltungsrat») klagte Anfang Februar 2021 gegen die Gesellschaft auf Feststellung der Nichtigkeit der an dieser Generalversammlung gefassten Beschlüsse. Er sei nicht zur Generalversammlung eingeladen worden; eine Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt genüge nicht. Das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West hiess die Klage gut (B.a).
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