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Rechnungslegungsstandard

Antragsfrist für Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung

Éclairages
Rechnungslegung

Kommentierung von BGer 4A_369/2023, Publikation vorgesehen

Eine qualifizierte Minderheit einer AG kann eine Rechnungslegung nach einem anerkannten Standard verlangen. Das Bundesgericht entschied kürzlich, dass der Antrag spätestens sechs Monate vor Ablauf des betreffenden Geschäftsjahrs zu stellen ist. Die Kommentierung befasst sich mit diesem Bundesgerichtsentscheid und analysiert dessen Bedeutung für weitere Fragen, die sich im Rechnungslegungsrecht stellen.
Jan Heller
iusNet GR 30.05.2024

Verspätete Geltendmachung des Rechts auf Abschluss nach anerkanntem Rechnungslegungsstandard

Jurisprudence
Rechnungslegung

Zusammenfassung von BGer 4A_369/2023, Publikation vorgesehen

Eine Aktionärin mit einer Beteiligung von mindestens 20% des Aktienkapitals darf einen Abschluss nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard verlangen. Dieses Recht ist in der ersten Hälfte des betreffenden Geschäftsjahrs, also bis spätestens sechs Monate vor dem Stichtag der Jahresrechnung, auszuüben.
iusNet GR 25.01.2024