Mit dem revidierten Aktienrecht haben sich auch für den Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft einige Veränderungen ergeben. Der Beitrag beleuchtet die Nutzung der neuen Möglichkeiten für die Sitzungsorganisation und Beschlussfassung, den Umgang mit Interessenkonflikten sowie die angepassten Pflichten bei einer finanziellen Schieflage der Gesellschaft.