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Keine Haftung des Verwaltungsrats aufgrund verspäteter Überschuldungsanzeige

Keine Haftung des Verwaltungsrats aufgrund verspäteter Überschuldungsanzeige

Jurisprudence
Aktiengesellschaft (AG)

Keine Haftung des Verwaltungsrats aufgrund verspäteter Überschuldungsanzeige

Die Gläubigerin einer Aktiengesellschaft erhob im Konkurs der Gesellschaft die Verantwortlichkeitsklage gegen ein geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied auf Ersatz des Gesellschaftsschadens mit der Begründung, die Überschuldungsanzeige sei zu spät erfolgt. Die kantonalen Vorinstanzen wiesen die Klage und die Berufung der Gläubigerin ab. Auch das Bundesgericht weist ihre Beschwerde in Zivilsachen ab, soweit sie zulässig ist, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.

iusNet GR 24.11.2022

 

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