Vollmacht

Rechtsvertretung einer Gesellschaft nach Widerruf der Vollmacht

Jurisprudence
Gesellschaftsrecht

Zusammenfassung von BGer 4A_533/2023

Nach dem Widerruf der Vollmacht durch den neu gewählten Verwaltungsrat kann sich der frühere Rechtsvertreter der Gesellschaft nicht mehr darauf berufen, dass er von der abgewählten Verwaltungsrätin zur Vertretung ermächtigt worden sei. Die noch rechtshängige Anfechtung der Ab- bzw. Neuwahl des Verwaltungsrats ändert daran nichts.
iusNet GR 25.07.2024