Schulthess Logo

Gesellschaftsrecht > Rechtsprechung

Verspätete Geltendmachung des Rechts auf Abschluss nach anerkanntem Rechnungslegungsstandard

Rechtsprechung
Rechnungslegung

Verspätete Geltendmachung des Rechts auf Abschluss nach anerkanntem Rechnungslegungsstandard

Eine Aktionärin mit einer Beteiligung von mindestens 20% des Aktienkapitals darf einen Abschluss nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard verlangen. Dieses Recht ist in der ersten Hälfte des betreffenden Geschäftsjahrs, also bis spätestens sechs Monate vor dem Stichtag der Jahresrechnung, auszuüben.
iusNet GR 25.01.2024

Einsichtnahme in Geschäfts- und Revisionsbericht durch Gläubiger

Rechtsprechung
Gesellschaftsrecht
Rechnungslegung

Einsichtnahme in Geschäfts- und Revisionsbericht durch Gläubiger

Zur Ausübung des Rechts auf Einsicht in den Geschäfts- und Revisionsbericht einer Schweizer Gesellschaft hat die Gläubigerin ihre Forderung und ein schutzwürdiges Interesse mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen. Dass auf den Vertrag ausländisches Recht anwendbar ist, steht dem hiesigen Einsichtsanspruch vorliegend nicht entgegen.
iusNet GR 28.09.2023