Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen verabschiedet. Wer als natürliche Person eine Gesellschaft direkt oder indirekt mit mindestens 25% des Kapitals oder der Stimmen kontrolliert, muss zwecks Geldwäschereibekämpfung in das vom Bundesamt für Justiz geführte, nicht öffentliche Transparenzregister eingetragen werden.