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Neue Gesetzesvorlage zur Verbesserung der Prozesse im Handelsregister

Neue Gesetzesvorlage zur Verbesserung der Prozesse im Handelsregister

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Neue Gesetzesvorlage zur Verbesserung der Prozesse im Handelsregister

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) damit beauftragt, bis Ende Juni 2024 eine Vernehmlassungsvorlage sowie einen Bericht zur Optimierung und Vereinfachung der Prozesse im Bereich des Handelsregisters auszuarbeiten. Künftig soll der elektronische Handelsregisterauszug rechtsverbindlich werden. Dadurch entfällt die Unterschrift des kantonalen Handelsregisteramts und wird die digitale Unternehmensgründung ermöglicht. Das EJPD wird hierzu bis zum Ende des zweiten Quartals 2024 einen Vernehmlassungsentwurf ausarbeiten. Des Weiteren werden der Nachweis der Identität mittels der künftigen staatlichen E-ID, neue Suchfunktionen im zentralen Firmenindex (Zefix) sowie ein erleichterter Informationsaustausch zwischen den Behörden durch die Schaffung neuer Schnittstellen geprüft. Der entsprechende Bericht soll ebenfalls bis zum Ende des zweiten Quartals 2024 vorliegen. 

Datum der Medienmitteilung: 9. Dezember 2022

iusNet GR 26.01.2023

 

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