Gesetz über die Transparenz juristischer Personen
Gesetz über die Transparenz juristischer Personen
Gesetz über die Transparenz juristischer Personen
Der Bundesrat hat am 22. Mai 2024 die Botschaft zum neuen «Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen» (TJPG) verabschiedet. Diese Übersicht widmet sich den Auswirkungen des Erlasses auf Gesellschaften. Rund 20 Minuten wird laut Bundesrat der Initialaufwand für eine einzelne Gesellschaft in Anspruch nehmen. Die Bestimmungen zur Meldepflicht in Art. 697j–697m OR werden aufgehoben. Auf die in Anwaltskreisen und von weiteren betroffenen Rechtsberatern kritisierte Unterstellung unter die geldwäschereirechtlichen Sorgfalts- und Meldepflichten (vgl. Art. 8b ff. E-GwG) wird nicht eingegangen. Es sei hierzu auf den Gesetzesentwurf und die Botschaft verwiesen (vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 22. Mai 2024). Mit dem Inkrafttreten wird frühestens im Jahr 2026 gerechnet.
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