Unter dem neuen Gesetz über die Transparenz juristischer Personen sind juristische Personen des Schweizer Privatrechts und gewisse ausländische Rechtseinheiten verpflichtet, die wirtschaftlich berechtigten Personen dem Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement zu melden. Dieses führt ein nicht öffentliches Register. Massgeblich ist, wer die juristische Person mittels 25%-Beteiligung direkt oder indirekt kontrolliert. Derzeit wird ein überarbeiteter Gesetzesentwurf samt der Botschaft erstellt.