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Transparenz juristischer Personen

Gesetz über die Transparenz juristischer Personen

Gesetzgebung
Gesellschaftsrecht

Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens

Unter dem neuen Gesetz über die Transparenz juristischer Personen sind juristische Personen des Schweizer Privatrechts und gewisse ausländische Rechtseinheiten verpflichtet, die wirtschaftlich berechtigten Personen dem Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement zu melden. Dieses führt ein nicht öffentliches Register. Massgeblich ist, wer die juristische Person mittels 25%-Beteiligung direkt oder indirekt kontrolliert. Derzeit wird ein überarbeiteter Gesetzesentwurf samt der Botschaft erstellt.
iusNet GR 30.11.2023