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Gesetz über die Transparenz juristischer Personen

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Gesetz über die Transparenz juristischer Personen

Die Vorlage dient der Bekämpfung von Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität, ist aber auch aus gesellschaftsrechtlicher Sicht von Interesse. Die vorliegende Übersicht beschränkt sich auf ausgewählte Aspekte und dient der groben Orientierung. Auf die vorgesehenen Pflichten gewisser Anwältinnen (vgl. Art. 13a ff. VE-Anwaltsgesetz/BGFA) bzw. Berater (vgl. Art. 8b ff. VE-GwG) wird nicht eingegangen. Für eine vollständige Behandlung sei auf den Vorentwurf und den Erläuternden Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements vom 30. August 2023 verwiesen (vgl. BBl 2023 2047). Die Thematik wird von iusNet Gesellschaftsrecht wieder aufgenommen werden, wenn der überarbeitete Entwurf und die Botschaft veröffentlicht worden sind.

iusNet GR 30.11.2023

 

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