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Verzicht auf Einführung eines Schweizer Trustrechts

Verzicht auf Einführung eines Schweizer Trustrechts

Gesetzgebung
Gesellschaftsrecht

Verzicht auf Einführung eines Schweizer Trustrechts

1. Hintergrund und bisheriges Recht

Der Bundesrat wurde vom Parlament mit einer Motion beauftragt, «die rechtlichen Grundlagen für einen Schweizer Trust zu schaffen» (Motion 18.3383). Vom 12. Januar 2022 bis zum 30. April 2022 fand die Vernehmlassung über die Einführung des Trusts im Obligationenrecht statt.

Bezweckt wurde eine materielle Ergänzung der kollisionsrechtlichen Bestimmungen über die Trusts (vgl. Art. 149a–149e IPRG). Es hätte sich beim Trust um ein für die Schweiz neues privatrechtliches Instrument gehandelt, unter welchem Vermögen im Interesse von Begünstigten der Verwaltung eines Trustees unterstellt wird.

Im Zentrum der heutigen Vorschriften steht die Anerkennung ausländischer Trusts im Schweizer Rechtsverkehr. Die Einzelheiten ergeben sich hierzu aus dem Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung (SR 0.221.371), in der Schweiz am 1. Juli 2007 in Kraft getreten.

iusNet GR 28.09.2023

 

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