Unternehmensentlastungsgesetz
Unternehmensentlastungsgesetz
Gesetzgebung
Gesellschaftsrecht
Unternehmensentlastungsgesetz
Das neue Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) vom 29. September 2023 (Gesetzestext: BBl 2023 2297; Botschaft: BBl 2023 166) bezweckt die Reduktion der Regulierungskosten der Unternehmen, den Abbau administrativer Belastungen sowie Vereinfachungen aufgrund einer vermehrt digitalen Erbringung von Behördenleistungen. Für die Unternehmen besteht kein direkter Handlungsbedarf. Der Bundesrat hat am 15. März 2024 entschieden, wann welche Bestimmungen des Gesetzes in Kraft treten werden (Link auf Medienmitteilung).
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