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Unternehmensentlastungsgesetz

Unternehmensentlastungsgesetz

Gesetzgebung
Gesellschaftsrecht

Gestaffeltes Inkrafttreten

Mit dem neuen Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz, UEG) sollen die administrativen Belastungen und Regulierungskosten für Unternehmen reduziert werden. Das Gesetz statuiert Regulierungsgrundsätze und verlangt ein Monitoring für die Belastung durch Regulierungskosten. Zudem sollen die digitalen Dienstleistungen der Verwaltung auf EasyGov ausgebaut werden. Der Bundesrat hat das gestaffelte Inkrafttreten des neuen Erlasses beschlossen.
iusNet GR 28.03.2024