Liquidation einer Gesellschaft mangels Revisionsstelle trotz Opting-out
Ein nicht innert der angesetzten Frist behobener Organisationsmangel hat trotz eines zwischenzeitlich beschlossenen Opting-out die Liquidation der Gesellschaft zur Folge, denn vor der Rechtsmittelinstanz gilt bei einer Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit der eingeschränkte Untersuchungsgrundsatz.