Die in einem Aktienkaufvertrag enthaltene Pflicht der Käuferin, von der Verkäuferin zum gleichen Preis eine bestimmte Anzahl zusätzlicher Aktien zu erwerben, stellt eine Verkaufsoption der Verkäuferin dar. Gestützt darauf darf die Verkäuferin von der Käuferin die Zahlung des Preises Zug um Zug gegen Übertragung der Aktien verlangen.