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Rechtsgültige Übertragung von Aktien mittels DocuSign?

Rechtsgültige Übertragung von Aktien mittels DocuSign?

Jurisprudence
Aktiengesellschaft (AG)

Rechtsgültige Übertragung von Aktien mittels DocuSign?

1. Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens bildet die Frage, ob der Nebenintervenient und Berufungsbeklagte 2 («Verkäufer») rechtsgültig Aktien der Gesuchsgegnerin und Berufungsbeklagten 1 («Gesellschaft») an den Gesuchsteller und Berufungskläger («Käufer») übertragen hat. Hintergrund ist ein Aktienkaufvertrag über 5 Mio. nicht verbriefte Namenaktien der Gesellschaft. Der Verkäufer unterzeichnete die Zessionserklärung lediglich elektronisch mittels «DocuSign».

Im Rahmen der Einberufung zur ordentlichen Generalversammlung wurde der Käufer nicht mehr als Aktionär anerkannt. Dagegen beantragte der Käufer mittels einer superprovisorischen vorsorglichen Massnahme gegen die Gesellschaft unter anderem, dass den für die Gesellschaft handelnden Organen zu verbieten sei, die Generalversammlung durchzuführen. Des Weiteren sei eine Handelsregistersperre hinsichtlich der Beschlüsse der Generalversammlung vorzunehmen.

iusNet GR 28.03.2024

 

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