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Gesellschaftsrecht > Stichwortverzeichnis > AHV-Beitragspflicht

AHV-Beitragspflicht

Haftung einer Geschäftsführerin für Sozialversicherungsbeiträge

Rechtsprechung
Gesellschaftsrecht

Zusammenfassung von BGer 9C_95/2023

Verunmöglicht es die Obergesellschaft einer GmbH einer Geschäftsführerin, für die gehörige Erfüllung der AHV-Beitrags- und -Abrechnungspflicht durch die GmbH zu sorgen, darf die Geschäftsführerin ihr Amt nicht annehmen bzw. muss sie zurücktreten. Andernfalls haftet sie gegenüber der Ausgleichskasse infolge Grobfahrlässigkeit. Verliert die Organperson infolge einer Kündigung mit Freistellung die Möglichkeit der tatsächlichen Einflussnahme auf den Geschäftsgang, entfällt die subsidiäre Haftung.
iusNet GR 30.11.2023