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Aktienübertragung

Rechtsgültige Übertragung von Aktien mittels DocuSign?

Rechtsprechung
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von OGer ZG Z2 2023 67 vom 14. Dezember 2023

Eine mittels «DocuSign» unterzeichnete Abtretungserklärung für unverbriefte Aktien erfüllt gemäss dem Obergericht des Kantons Zug das gesetzliche Schriftformerfordernis von Art. 165 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 ff. OR nicht. Das gilt ebenfalls bei Verwendung eines «Tablet-Pen» auf einem Touchscreen-Bildschirm. Ohne Bewusstsein des Formmangels ist die Berufung auf die Nichtigkeitsfolge (Art. 20 OR) auch dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn dem Vertrag während längerer Zeit vorbehaltlos nachgelebt wird.
iusNet GR 28.03.2024