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Einsichtsrecht

Einsichtnahme in Geschäfts- und Revisionsbericht durch Gläubiger

Rechtsprechung
Gesellschaftsrecht
Rechnungslegung

Zusammenfassung von BGer 4A_559/2022, Publikation vorgesehen

Zur Ausübung des Rechts auf Einsicht in den Geschäfts- und Revisionsbericht einer Schweizer Gesellschaft hat die Gläubigerin den Bestand ihrer Forderung und ein schutzwürdiges Interesse mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen. Dass der zugrunde liegende Vertrag ausländisches Recht für anwendbar erklärt, steht der Geltendmachung des hiesigen Einsichtsanspruchs vorliegend nicht entgegen. Gerichtsstandsvereinbarungen sind in der Regel nach dem auf den Hauptvertrag anwendbaren Recht auszulegen.
iusNet GR 28.09.2023