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Gewinnausschüttung

Fahrzeugverkauf als verdeckte Gewinnausschüttung?

Rechtsprechung
Gesellschaftsrecht
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_477/2023

Wer gegen die Vertragspartei einer Aktiengesellschaft oder GmbH einen Rückerstattungsanspruch (Art. 678 Abs. 2 OR) geltend macht, muss unter anderem ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nachweisen. Wird das Missverhältnis mit einer unterdurchschnittlichen Gewinnmarge begründet, sind im Bestreitungsfall repräsentative Belege zu den erzielten Gewinnmargen im Zeitraum der beanstandeten Transaktion vorzulegen. Einzelne Beispiele mit hoher Gewinnmarge genügen nicht.
iusNet GR 25.01.2024