In einer weiteren Praxismitteilung trägt das Eidgenössische Handelsregisteramt in begrüssenswerter Weise zur Klärung diverser Aspekte der Anfang 2023 in Kraft getretenen Aktienrechtsrevision bei. Die Praxismitteilung EHRA 2/23 erörtert insbesondere das Zusammenspiel von bedingtem Kapital und dem Kapitalband, die formellen Anforderungen an Verwaltungsratssitzungen, das Erfordernis der Prüfungsbestätigung bei einer Sanierungsfusion sowie ausgewählte Aspekte des GmbH-Rechts.