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Handelsregister

Aktienrechtsrevision aus handelsregisterrechtlicher Sicht

Fachbeitrag
Aktiengesellschaft (AG)

Praxismitteilung EHRA 2/23 vom 6. Juni 2023

In einer weiteren Praxismitteilung trägt das Eidgenössische Handelsregisteramt in begrüssenswerter Weise zur Klärung diverser Aspekte der Anfang 2023 in Kraft getretenen Aktienrechtsrevision bei. Die Praxismitteilung EHRA 2/23 erörtert insbesondere das Zusammenspiel von bedingtem Kapital und dem Kapitalband, die formellen Anforderungen an Verwaltungsratssitzungen, das Erfordernis der Prüfungsbestätigung bei einer Sanierungsfusion sowie ausgewählte Aspekte des GmbH-Rechts.
Harald Bärtschi
iusNet GR 27.07.2023