Zusammenfassung von BGer 4A_494/2022, 4A_294/2020 sowie HOR.2012.28.28
Eine Gläubigerin versuchte, ein Treuhandunternehmen aus Gründungshaftung zu belangen, weil dieses den Zwischenabschluss nicht korrekt erstellt hatte. Der Zwischenabschluss wurde für eine Kapitalerhöhung verwendet.