Mit Loyalitätsaktien versucht eine Gesellschaft, Aktionärinnen langfristig an sich zu binden. Im Schweizer Aktienrecht fehlt eine ausdrückliche Regelung. Im Rahmen der Aktienrechtsrevision hat das Parlament bewusst darauf verzichtet. Der Bundesrat liess hierzu in Erfüllung eines Postulats zwei Studien erstellen. Gestützt darauf betrachtet der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage für Loyalitätsaktien weiterhin als entbehrlich, wie er in einem Bericht festhält.