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Minderheitenschutz

Missbräuchliche Beschränkung von Minderheitsrechten

Rechtsprechung
Gesellschaftsrecht
Aktiengesellschaft (AG)

Zusammenfassung von BGer 4A_416/2022

Der Generalversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft über eine Statutenänderung ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Beschluss sich nicht durch vernünftige wirtschaftliche Erwägungen rechtfertigen lässt, offensichtlich die Interessen der Minderheit beeinträchtigt und ohne Grund Sonderinteressen der Mehrheit bevorzugt. Vorliegend wurde das statutarische Recht der Minderheitsaktionärin, vier Vertreter für den Verwaltungsrat zu ernennen, missbräuchlich auf einen einzigen Vertreter gekürzt.
iusNet GR 28.09.2023